Zusatzqualifikation zur Europaassistent*in
Eine ausbildungsbegleitende Maßnahme für leistungsbereite Auszubildende in handwerklichen und industriellen Berufen
Durch die Teilnahme an der Zusatzqualifikation bekommen Auszubildende die Möglichkeit, fachliche, sprachliche und kulturelle Kompetenzen zur Bewältigung von Situationen im Umgang mit Geschäftspartnern aus anderen Ländern zu erwerben. Ein in die Zusatzqualifikation integriertes Praktikum in einem ausländischen Betrieb eröffnet die Möglichkeit, sich zusätzlich auch fachlich weiter zu entwickeln.
Damit qualifizieren Sie sich in besonderer Weise für den Arbeitsmarkt der Zukunft und verschaffen sich für Ihren weiteren beruflichen Weg ein wertvolles Plus im Vergleich zu Mitbewerbern und Mitbewerberinnen.
Der Unterricht erstreckt sich über zwei Ausbildungsjahre. Er findet jeweils donnerstags im wöchentlichen Wechsel von 19.45 Uhr bis 21.15 Uhr (Englische Kommunikation) beziehungsweise von 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr (Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht, Interkulturelle Kompetenzen, Europa- und Länderkunde) statt.
- Fremdsprachliche Kommunikation (80 Std.):
Bewältigung von beruflichen und alltäglichen Gesprächssituationen (mind. Sprachniveau A2). Erwerb des KMK-Sprachzertifikats berufliches Englisch
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Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht (80 Std.):
Abwicklung von Auslandsgeschäften unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsnormen im europäischen Wirtschaftsraum. - Interkulturelle Kompetenzen (40 Std.):
Berücksichtigung kultureller Unterschiede im beruflichen und alltäglichen Umgang. - Europa- und Länderkunde (40 Std.):
Entwicklung und Strukturmerkmale der EU. Besonderheiten ausgewählter europäischer Länder.
Ergänzt wird der Unterricht durch ein gemeinsam geplantes mindestens dreiwöchiges Praktikum in einem Betrieb Ihres Ausbildungsberufs im Ausland. Das Praktikum wird über das europäische Austauschprogramm Erasmus finanziert und im Europass dokumentiert.Die Zusatzqualifikation wird am btg in Modulen unterrichtet.
Den Abschluss der Zusatzqualifikation bilden eine schriftliche Prüfung und ein Fachgespräch vor der zuständigen Kammer. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung und erfolgreicher Teilnahme an Unterricht und Auslandspraktikum wird Ihnen mit dem Abschlusszertifikat (in deutscher und englischer Sprache) die zusätzliche Berufsbezeichnung „Europaassistent*in“ verliehen.