Covid Update - 38

Die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen und Gelsenkirchen sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen an die Infektionslage angepasst. Im BTG gilt daher:

(1/4) Teilweise Neuregelungen zu Mund-Nase-Masken

Ab Montag21. Juni 2021entfällt im gesamten Außenbereich des BTG, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen, die Maskenpflicht. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

(2/4) Hygienemaßnahmen

Die sonstigen Hygienemaßnahmen (z.B. Lüften, Handreinigung, Desinfektion) sind weiterhin einzuhalten.

(3/4) Abstandsregelungen im Außenbereich

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

(4/4) Testpflicht

Es besteht weiterhin eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Personal im BTG.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Regel in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.