Covid Update - 36

Auf der Grundlage der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen aktuell angepasste Regelungen für den kommenden Schulbetrieb getroffen. Für das BTG bedeutet dies:

(1/4) Unterricht vom 26.-28.05.2021 

Für die Unterrichtstage nach den Pfingstferien, also vom 26.-28.05.2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort. Am BTG wird in der Woche vom 26.-28.5.2021 daher der Wechselunterricht fortgesetzt. 

(2/4) Unterricht ab 31.05.2021

Ab Montag, 31.05.2021, kehren in NRW grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen (= in allen Klassen) Präsenzunterricht gemäß Stundenplan zurück. Dies gilt auch für das BTG.

Voraussichtlich wird dies auch in Gelsenkirchen der Fall sein. Wir werden dann hier darüber informieren.

Sollte in Ihrer Klasse aus besonderen Umständen ein davon abweichender Unterricht erfolgen, werden Sie darüber von Ihrer Klassenleitung informiert.

(3/4) Mund-Nase-Bedeckungen in der Schule

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler auch wieder im Unterricht und am Sitzplatz. Die Mund-Nase-Bedeckungen sind - wie gewohnt - durch die Schülerinnen und Schüler mitzubringen.

(4/4) Testpflicht

Es besteht weiterhin eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Personal im BTG.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Regel in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.