(1/3) Unterricht ab dem 19.04.2021
Grundsätzlich kehrt das Land NRW ab Montag zum Modell des Wechselunterrichts zurück. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf.
Aufgrund der sehr hohen Inzidenzwerte in Gelsenkirchen werden aber die Schüler*innen zunächst am Montag zum größten Teil in Distanzform beschult. Für Klassen, bei denen nicht unmittelbar der Abschluss ansteht, gilt dies grundsätzlich. Damit werden wir im BTG sehr weitgehend das Modell der letzten Woche fortsetzen.
In den meisten Bildungsgängen des BTG erfolgt in der kommenden Woche der Unterricht daher in der Regel unter Nutzung von IServ in Distanzform.
Der Unterricht erfolgt inhaltlich und hinsichtlich des Umfangs zeitsynchron gemäß Stundenplan der jeweiligen Klassen. Der Unterricht entfällt in keinem Bildungsgang, es besteht eine Pflicht zur Teilnahme.
(2/3) Unterricht in Präsenzform
In wenigen Klassen, die sich im Abschlussjahr befinden, erfolgt in der kommenden Woche auch Präsenzunterricht in Teilgruppen unter strenger Beachtung von Hygienevorschriften. In diesen Klassen müssen z.B. medizinische Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.
Nicht alle Abschlussjahrgänge haben ab Montag Präsenzunterricht. Klassen, die wieder in Präsenzform unterrichtet werden, wurden bzw. werden von ihren Klassenleitungen darüber informiert.
(3/3) Selbsttests und Testpflicht
Es besteht eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Personal im BTG.
Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Regel in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.