Covid Update - 29

Das Land Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der weiterhin geltenden Pandemiesituation Maßnahmen für die Schulen des Landes für die kommende Woche beschlossen. Im BTG gilt auf dieser Grundlage:

(1/3) Unterricht in den meisten Klassen in Distanzform

In den meisten Bildungsgängen des BTG erfolgt in der kommenden Woche der Unterricht in der Regel unter Nutzung von IServ in Distanzform.

Der Unterricht erfolgt inhaltlich und hinsichtlich des Umfangs zeitsynchron gemäß Stundenplan der jeweiligen Klassen. Der Unterricht entfällt in keinem Bildungsgang.

 

(2/3) Unterricht in Präsenzform

In wenigen Klassen, die sich im Abschlussjahr befinden, erfolgt in der kommenden Woche auch Präsenzunterricht in Teilgruppen unter strenger Beachtung von Hygienevorschriften. In diesen Klassen müssen z.B. medizinische Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.

Nicht alle Abschlussjahrgänge haben ab Montag Präsenzunterricht. Klassen, die wieder in Präsenzform unterrichtet werden, wurden bzw. werden von ihren Klassenleitungen darüber informiert.

 

(3/3) Selbsttests und Testpflicht

Ab der kommenden Woche besteht eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Regel in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.