Das Land Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der weiterhin geltenden Pandemiesituation Maßnahmen für die Schulen des Landes beschlossen. Im BTG gilt auf dieser Grundlage:
(1/4) Unterricht in Distanzform als Regelangebot
In den Bildungsgängen des BTG erfolgt weiterhin und bis 12. Februar 2021 der Unterricht in der Regel unter Nutzung von IServ in Distanzform.
Der Unterricht erfolgt inhaltlich und hinsichtlich des Umfangs zeitsynchron gemäß Stundenplan der jeweiligen Klassen. Der Unterricht entfällt in keinem Bildungsgang.
(2/4) Ausnahme zur Distanzform
In nur sehr wenigen Bildungsgängen haben wir im letzten Schuljahr erlebt, dass Distanzunterricht per IServ die Schüler*innen nicht optimal erreicht.
Die Klassen der Ausbildungsvorbereitung Metalltechnik erhalten daher, wie vor den Weihnachtsferien, eine Aufgaben-/Materialsammlung zur Abholung in der Schule nach vereinbarten Terminen. Zudem werden diese Schüler*innen täglich durch Lehrkräfte zumindest kurz und in der Regel telefonisch kontaktiert.